Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1125/3 Gem. Kolbermoor
Daten angezeigt aus Sitzung: 2102. Bauausschuss, 09.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2102. Bauausschuss | 09.02.2021 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB zu der beantragten Bauvoranfrage hinsichtlich der Pkt. 1 und 2 wird nicht erteilt. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unzulässig.
Eine Überplanung der Grundstücke Fl.Nrn. 1125/3 mit einer Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach – Kern“ ist nach heutigem Sachstand ebenfalls nicht in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2021 14:12 Uhr