Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1125/3 Gem. Kolbermoor


Daten angezeigt aus Sitzung:  2102. Bauausschuss, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2102. Bauausschuss 09.02.2021 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB zu der beantragten Bauvoranfrage hinsichtlich der Pkt. 1 und 2 wird nicht erteilt. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unzulässig.

Eine Überplanung der Grundstücke Fl.Nrn. 1125/3 mit einer Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pullach – Kern“ ist nach heutigem Sachstand ebenfalls nicht in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2021 14:12 Uhr