Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1355/4 Gem. Kolbermoor, Vdk-Siedlung 6 - Änderungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und frühzeitige Information der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  2103. Bauausschuss, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1355/4 Gem. Kolbermoor, VdK-Siedlung 6.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Die Verwaltung wird ermächtigt ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss, unter Einbeziehung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, zur Billigung und Genehmigung sowie zur Fassung eines Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2021 14:47 Uhr