Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1524 Gem. Kolbermoor, Wilhelm-Zerr-Straße 6 - Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2103. Bauausschuss, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2103. Bauausschuss 09.03.2021 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1524 Gem. Kolbermoor.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

Die Entwurfsplanung ist auf den Stand der heutigen Bauausschusssitzung (Datum: 09.03.2021) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2021 14:47 Uhr