04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB;
Vorstellung der Entwurfsplanung sowie Billigungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
2104. Bauausschuss, 13.04.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Verwaltung wird, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, beauftragt, die angesprochenen Punkte zu prüfen. Sofern sich hier keine größeren Änderungen ergeben, gilt der Entwurf der 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ in der heute vorgestellten Fassung als gebilligt.
Die Fassung des Änderungsentwurfs und die dazugehörige Begründung sind auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.
Die Verwaltung wird in diesem Fall beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung und dem Geotechnischen Bericht vom 19.08.2019 gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.
Sofern sich nach der Prüfung der angesprochenen Punkte gravierende Änderungen ergeben, soll der Entwurf dem Bauausschuss erneut vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.04.2021 10:08 Uhr