Bauleitplanung - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58a "Erweiterung Mischgebiet MI 2" - Ergebnis der formellen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2104. Stadtrat, 28.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2104. Bauausschuss 13.04.2021 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2104. Stadtrat 28.04.2021 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung und des Diskussionsverlaufs, die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB für die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“.

Der Planstand und die erforderlichen Unterlagen zur Auslegung sind auf das heutige Sitzungsdatum (28.04.2021) zu setzen. Die Änderungen oder Ergänzungen sind farblich hervorzuheben bzw. darzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“ einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2021 13:10 Uhr