Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h NEU "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2108. Bauausschuss, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h NEU „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 31.08.2021 zu entnehmen.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Von einer zusammenfassenden Erklärung im Anschluss des Verfahrens, wird abgesehen.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Neuordnung des Baurechts im Hinblick auf seine Entwicklungsmöglichkeit, wie
  • Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Bauräume unter Berücksichtigung der Raumordnung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), der städtebaulichen Ziele der Stadt Kolbermoor und der baulichen Verträglichkeit mit der Nachbarbebauung
  • Aktualisierung von Festsetzungen zu Garagen, Carports, Stellplätzen und Nebenanlagen
  • Integration einer schlanken Grünordnung (hauptsächlich der Übergang zum Tonwerkweiher-Gelände)
  • Aktualisierung der örtlichen Bauvorschriften (Stellplatzsatzung, Abstandsflächenrecht)
  • Aufnahme von Sichtdreiecken in Kreuzungsbereichen
  • Aktualisierung von Hinweisen
  • usw. (die Auflistung der städtebaulichen Zielsetzungen ist nicht abschließend und kann sich ggf. in einzelnen Fällen ergänzen)

Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanänderungs(vor-)entwurfes wird das Architektur und Stadtplanungsbüro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße, 83043 Bad Aibling beauftragt.

Für die Erstellung eines Umweltberichts ist in Absprache und Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Petzenhammer ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Vorentwurfsplanung dem Bauausschuss zur Billigung und einem Auslegungsbeschluss zu erarbeiten und vor weiteren Verfahrensschritten vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 08:34 Uhr