Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor, Chiemseestraße 6 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2108. Bauausschuss, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung des Diskussionsstandes und der heutigen Abwägung, die geplante Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Der Planstand der Fassung ist auf das heutige Sitzungsdatum (07.09.2021) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 Gem. Kolbermoor gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 08:34 Uhr