04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals"; Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2108. Bauausschuss, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2108. Bauausschuss 07.09.2021 ö Beschließend 3.5

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion und Abwägung, die 04. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Planstand der Fassung ist auf das heutige Sitzungsdatum (07.09.2021) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die 04. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Zudem sind künftige Bauanträge für Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Änderung im Bauausschuss zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 08:34 Uhr