Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 79 "Gehrerstraße Nord" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiliung der sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2109. Bauausschuss, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2109. Bauausschuss 12.10.2021 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erneut aufzustellen.

Das Gremium billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ in der Fassung vom 12.10.2021 unter Einarbeitung des heutigen Diskussionsstandes. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2021 08:59 Uhr