Änderung Bebauungsplan Nr. 73 "Birkenstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss zur Gesamtüberplanung des Bebauungsplangebiets; Beschluss zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2110. Bauausschuss, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2110. Bauausschuss 09.11.2021 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Birkenstraße“. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nrn. 660, 661/2, 661/4, 661/5, 661/6, 661/7, 661/8, 661/9, 661/10, 661/11, 661/12, 661/13 ,661/14, 661/15, 661/16, 661/17, 661/18, 661/20, 661/26 T, 661/27 T, 661/29, 661/30, 661/31, 661/33, 661/37, 665, 667, 667/4 und 667/12 je Gmkg Kolbermoor

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher ist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses hinzuweisen.

Ziel der Bauleitplanung ist
  • Die Heilung verfahrensrechtlicher Missstände des Urbebauungsplans
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO
  • Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweisen und der Bauräume unter Berücksichtigung der Raumordnung, der städtebauliche Zielsetzung einer verträglichen Nachverdichtung und der baulichen Verträglichkeit mit der Nachbarbebauung,
-        Integration einer schlanken Grünordnung sowie erhaltenswerter Baumbestände
-        Aktualisierung der örtlichen Bauvorschriften und
-        Aktualisierung von Hinweisen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung innerhalb welcher sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Das Ergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Abwägung, Billigung und Genehmigung sowie einem möglichen Auslegungsbeschluss anschließend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2021 14:19 Uhr