Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I"; Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägungs- und Billigungsbeschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  2111. Bauausschuss, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2111. Bauausschuss 07.12.2021 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, sich den Ausführungen und Empfehlungen der Verwaltung anzuschließen. Der Diskussions- und Beschlussstand ist, sofern noch nicht durchgeführt, in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten; die Entwurfsplanung wird gebilligt. Der Planstand ist auf das heutige Sitzungsdatum zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung der geänderten Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu geben, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 08:34 Uhr