Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Appartementhauses (drei Wohneinheiten) mit Carport und Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 64 Gem. Kolbermoor, Schmiedestraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  2111. Bauausschuss, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2111. Bauausschuss 07.12.2021 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum bauplanungsrechtlichen Einfügen nach § 36 Abs. 2 BauGB wird zum beantragten Vorbescheid erteilt. Auf die Beantwortungen der Fragen in der Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
Bauordnungsrechtliche Belange – vor allem zum Thema der Abstandsflächen – sind vom LRA Rosenheim selbst und in eigener Zuständigkeit zu prüfen.

Hinweis zum Stellplatznachweis
Einer entsprechenden Ablöse von 2 Stellplätzen gem. 4 Abs. 3 i. V. mit § 5 Abs. 5 der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor mit einen Ablösevertrag kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ablösevertrag bei Antrag eines Baugenehmigungsverfahrens vorzubereiten.
Die Höhe der Stellplatzablöse (für Fahrzeuge / Kfz) beträgt gem. § 5 Abs. 5 der Stellplatzsatzung insgesamt 30.000 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 08:34 Uhr