Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk Kolbermoor; Anpassung Wasserabgabesatzung (WAS); Bestellung Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  2204. Stadtrat, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2203. Haupt- und Finanzausschuss 13.04.2022 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2204. Stadtrat 27.04.2022 ö Beschließend 4

Beschluss 1

1.         Anpassung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor:

Der Stadtrat beschließt den § 2 der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor anzupassen und erlässt folgende Satzung:

Zweite Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor

Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
Änderung

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Kolbermoor in der Neufassung vom 15.11.2004 -zuletzt geändert vom 30.06.2010 - wird wie folgt geändert:


Zu § 2 wird Abs. 4 wie folgt eingefügt:

(4)  Des Weiteren wird das Wasserwerk Kolbermoor ermächtigt, Beitrags- und Gebührenbescheide nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zu erlassen.


§ 2
Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft.

Kolbermoor, den 
Stadt Kolbermoor

Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Anpassung der Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor (WAS):

Der Stadtrat beschließt die Anpassung von § 10 Abs. 3 und § 21 Abs. 1 Satz 1 der Wasserabgabesatzung (WAS) und erlässt folgende Satzung:


Vierte Satzung zur Änderung der  Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor (WAS)

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
Änderung

Die Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Kolbermoor in der Neufassung vom 10.12.2001 - zuletzt geändert vom 03.12.2018 - wird wie folgt geändert:


§ 10 Abs. 3 WAS wird gestrichen

Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DIN-DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.


       § 21 Abs. 1 WAS wird wie folgt geändert:

       (1) 1Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler durch eine
       Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 40 Abs. 3 des Mess- 
       und Eichgesetzes verlangen. 2 Stellt der Grundstückseigentümer den Antrag auf Prüfung nicht
       bei der Stadt, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen.


§ 2
Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft.

Kolbermoor, den 
Stadt Kolbermoor

Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Wasserwerkes für 2018 bis 2020

Der Stadtrat beschließt zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 die SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft PartGmbH, Augsburg, (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2022 10:36 Uhr