Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 79 "Gehrerstraße Nord" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Genehmigung des Vorentwurfes, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2211. Bauausschuss, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2211. Bauausschuss 08.11.2022 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den überarbeiteten Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ mit Stand vom 12.10.2022 unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstandes. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2022 09:21 Uhr