Errichtung eines Doppelhauses mit einem Carport und Stellplätzen, Fl.Nr. 718/88, Gem. Kolbermoor, Filzenstraße 34
Daten angezeigt aus Sitzung: 2211. Bauausschuss, 08.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2211. Bauausschuss | 08.11.2022 | ö | Beschließend | 5.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss hält an seinem Beschluss vom 12.04.2022 fest und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB nicht.
Aufgrund des geringen Abstandes zur Ortsverbindungsstraße (max. 3 m) bestehenden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse.
Das Landratsamt wird gebeten dies zu prüfen und ggf. Emissionsauflagen zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.11.2022 09:21 Uhr