Errichtung eines Doppelhauses mit einem Carport und Stellplätzen, Fl.Nr. 718/88, Gem. Kolbermoor, Filzenstraße 34


Daten angezeigt aus Sitzung:  2211. Bauausschuss, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2211. Bauausschuss 08.11.2022 ö Beschließend 5.1

Beschluss

Der Bauausschuss hält an seinem Beschluss vom 12.04.2022 fest und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB nicht.

Aufgrund des geringen Abstandes zur Ortsverbindungsstraße (max. 3 m) bestehenden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse.

Das Landratsamt wird gebeten dies zu prüfen und ggf. Emissionsauflagen zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2022 09:21 Uhr