Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 80 "Filzenstraße West I" und Außerkraftsetzen der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2212. Bauausschuss, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2301. Stadtrat 25.01.2023 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Filzenstraße West I“ einzustellen und die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB außer Kraft zu setzen. Die Verfahrenseinstellung und Außerkraftsetzung der Veränderungssperre wird ortsüblich bekannt gemacht.

Der Architektenvertrag für städtebauliche Leistungen zwischen der Planungsgruppe Strasser, Äußere Rosenheimer Straße 25, 83278 Traunstein und der Stadt Kolbermoor wird nach Rücksprache und in beiderseitigem Einvernehmen mit Herrn Andreas Jurina vorzeitig aufgelöst (gem. § 13 Kündigung durch den Auftraggeber).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 09:29 Uhr