Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich der Fl.Nrn. 1452, 1452/13 und 1452/21 Gem. Kolbermoor, Albert-Schalper-Straße 43 und 45 im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2212. Bauausschuss, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Diskussion, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1452, 1452/13 und 1452/21 Gem. Kolbermoor, im Bereich der Albert-Schalper-Straße 43 und 45. 
Der Aufstellungsbeschluss für das beschleunigte Verfahren ist gem. § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss zur Billigung und Fassung des Auslegungsbeschlusses vorzulegen.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung gem. HOAI zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 09:29 Uhr