Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2h "Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße" und Außerkraftsetzen der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2301. Stadtrat, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2212. Bauausschuss 06.12.2022 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 2301. Stadtrat 25.01.2023 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2h „Alte und neue Siedlung – Ganghoferstraße“ einzustellen und die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB außer Kraft zu setzen. Die Verfahrenseinstellung und Außerkraftsetzung der Veränderungssperre wird ortsüblich bekannt gemacht.

Der Stadtplanervertrag für bauleitplanerische Leistungen zwischen der Petzenhammer architektur und stadtplanung GmbH in Bad Aibling und der Stadt Kolbermoor wird nach Rücksprache und in beiderseitigem Einvernehmen mit Frau Claudia Petzenhammer gemäß § 9 des Vertrags vorzeitig aufgelöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2023 10:37 Uhr