Abfallwirtschaft - Neufassung der Wertstoffhofvereinbarung sowie Vereinbarung über den Vollzug der Abfallsatzung des Landkreises Rosenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  2302. Stadtrat, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2302. Haupt- und Finanzausschuss 15.02.2023 ö Vorberatend 2.6
Stadtrat 2302. Stadtrat 23.02.2023 ö Beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgendes:

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit Wirkung zum 01.03.2023 den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffinseln sowie eines Wertstoffhofs zu unterzeichnen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit Wirkung zum 01.01.2023 den öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Vollzug der Abfallsatzungen des Landkreises Rosenheim zu unterzeichnen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes an die vertraglichen Mindestanforderungen anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 11:24 Uhr