Bebauungsplan Nr. 65 "Rathausareal Kolbermoor"; Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung; Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1101. Stadtrat, 25.01.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.01.2011 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1101. Stadtrat 25.01.2011 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan Nr. 65 "Rathausareal Kolbermoor" in der Entwurfsfassung vom 25.01.2011 und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplanentwurf erneut, öffentlich auszulegen (§ 4a Abs. 3 BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die Auslegung ist auf 14 Tage zu befristen. Es soll bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0