Abbruch un Neuerrichtung eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 693/44 Gem. Kolbermoor, Bergsiedlung 23a
Daten angezeigt aus Sitzung: 2305. Bauausschuss, 16.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2305. Bauausschuss | 16.05.2023 | ö | Beschließend | 6.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang nach § 36 Abs. 2 BauGB nicht, stellt aber eine Änderung des Bebauungsplans in Aussicht, wenn die Wegeverbindung zum Tonwerkweiher in diesem Zuge, wie bereits geplant, umgesetzt wird und die dafür notwendigen Flächen durch die Stadt erworben werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.05.2023 10:41 Uhr