Abbruch Wohn- und Nebengebäude und Neubau eines Reihenhauses (Drei-Spänner), zwei Doppelhäuser, sieben Carports und 14 Stellplätze, Fl.Nr. 654/0 Gem. Harthausen, Fabrikstraße 20 - hier: Austauschplan
Daten angezeigt aus Sitzung: 2310. Bauausschuss, 07.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2310. Bauausschuss | 07.11.2023 | ö | Beschließend | 3.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB im beantragen Umfang nicht.
Um einer städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzuwirken, beantragt der Bauausschuss bei der Unteren Genehmigungsbehörde des Landratsamtes Rosenheim gem. § 15 BauGB die Zurückstellung des Baugesuchs und beauftragt die Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2023 09:55 Uhr