Bebauungsplan Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Parallelverfahren - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Beschluss zur verkürzten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  2402. Bauausschuss, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2402. Bauausschuss 20.02.2024 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ in der heute vorgestellten Fassung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2024 gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dabei wurde nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird.
Die Änderungen oder Ergänzungen sind farblich hervorzuheben bzw. darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.02.2024 08:54 Uhr