Kindertagesstättenangelegenheiten - Ermächtigung der Verwaltung zur Regelung von Defizitübernahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2404. Stadtrat, 24.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2304. Haupt- und Finanzausschuss 17.04.2024 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 2404. Stadtrat 24.04.2024 ö Beschließend 4

Beschluss

  1. Betriebsträgervereinbarung mit dem Träger der Kita Wiederkunft Christi
    1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Betriebsträgervereinbarung mit Defizitregelung mit dem Träger der Kindertagesstätte Wiederkunft Christi, rückwirkend ab 01.01.2023, abzuschließen. 
    2. In dieser Betriebsträgervereinbarung wird ein Anstellungsschlüssel von 1:9,3, ein Fachkraftschlüssel von 60:40 festgelegt.
  2. Betriebsträgervereinbarungen mit bestehenden und künftigen Trägern von Kitas
    1. Die Verwaltung wird ermächtigt, abweichend vom bisherigen Grundsatzbeschluss Betriebsträgervereinbarungen mit Defizitregelungen abzuschließen, in denen sich Anstellungsschlüssel und Fachkräfteschlüssel grundsätzlich am Landesdurchschnitt bzw. an den vorherrschenden Rahmenbedingungen orientieren.   
    2. Die Verwaltung wird - innerhalb ihrer Entscheidungsbefugnis über die Gewährung einer Defizitübernahme - ermächtigt, von den in den Betriebsträgervereinbarungen vereinbarten Anstellungsschlüsseln und Fachkräfteschlüsseln geringfügig abzuweichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2024 11:42 Uhr