Änderung Bebauungsplan Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" - Ergebnis der wiederholten Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB; Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2405. Bauausschuss, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2405. Bauausschuss 07.05.2024 ö Beschließend 3.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt den ausgearbeiteten Abwägungsvorschlag sowie unter Einbeziehung der heutigen Diskussion und Abwägung, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen und der Planstand der Fassung auf das heutige Sitzungsdatum (07.05.2024) zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der amtlichen Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2024 14:09 Uhr