Steuerliche Behandlung der Gewinne und Verluste in den Betrieben "Café am Bahnhof" und "Gaststätte im Wohn- und Geschäftshaus am Rathaus"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtrat, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2409. Haupt- und Finanzausschuss 16.10.2024 ö Vorberatend 2.7
Stadtrat Stadtrat 23.10.2024 ö Beschließend 8

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:  

  1. BgA „Café am Bahnhof“:
 
Der Jahresfehlbetrag 2022 (-79.170,35 €) wird, wie auch künftige Jahresverluste, auf neue Rechnung vorgetragen.

Künftige Jahresgewinne werden bis auf Widerruf der steuerlichen Rücklage zugeführt und nicht ausgeschüttet.

Dies gilt bis auf Widerruf auch für künftige Jahresüberschüsse.

  1. BgA „Gaststätte im Wohn- und Geschäftshaus am Rathaus“:

Der Jahresfehlbetrag 2022 (- 52.546,76 €) der Gaststätte wird, wie auch künftige Jahresverluste, auf neue Rechnung vorgetragen.

Künftige Jahresgewinne werden bis auf Widerruf der steuerlichen Rücklage zugeführt und nicht ausgeschüttet.

Dies gilt bis auf Widerruf auch für künftige Jahresüberschüsse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2024 10:24 Uhr