Ortsrecht - Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Kolbermoor


Daten angezeigt aus Sitzung:  2502. Stadtrat, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2502. Haupt- und Finanzausschuss 19.02.2025 ö Vorberatend 2.4
Stadtrat 2502. Stadtrat 26.02.2025 ö Beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung zur Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.

Nachfolgender Satzungsentwurf ist Gegenstand dieses Beschlusses.




Änderung der Anlage
zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen 
der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Kolbermoor



Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund des Art.  28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Änderungssatzung:


§ 1
Änderung

In der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen 
der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Kolbermoor werden folgende Angaben wie folgt geändert:

1. Erweiterung der Angaben in 

       1. Streckenkosten


2. Änderung der Angaben in 
       
       2. Ausrückestundenkosten



3. Änderung der Stundensätze für Sicherheitswachdienst in

       4.3 Sicherheitswachen

       a)  für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt der Qualifikationsebene 2 innehaben                                                        17,90 €

       b)  sonstige Bedienstete                                                                17,90 €

       c)  ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG)                17,90 €


§ 2 
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. April 2025 in Kraft

Kolbermoor, den 
Stadt Kolbermoor


Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2025 08:08 Uhr