Ortsrecht - 1. Änderung der Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (HauslärmV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2505. Stadtrat, 07.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2504. Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2025 ö Vorberatend 2.5.1
Stadtrat 2505. Stadtrat 07.05.2025 ö Beschließend 6.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte 1. Änderungsverordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (HauslärmV).

Der nachfolgende Verordnungsentwurf ist Gegenstand dieses Beschlusses.


  1. Änderungsverordnung
der Verordnung über die Vermeidung ruhestörenden Hauslärms (HauslärmV)



Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund von Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) folgende Änderungsverordnung:


§ 1 Änderung

  1. § 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Nach Art. 11 Abs. 3 Nr. 4 BayImSchG kann mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro gelegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. ruhestörende Haus- oder Gartenarbeiten gemäß § 2 Abs. 1 - 3 außerhalb der in § 1 festgelegten 
             Zeiten durchführt,
    2. entgegen dem Verbot in § 3 in ruhestörender Weise Musikinstrumente, Tonübertagungs- oder 
             Tonwiedergabegeräte benutzt,
  1. Haustiere entgegen den Verboten in § 4 hält.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.



Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor



Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 10:08 Uhr