Ortsrecht - 3. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk Kolbermoor


Daten angezeigt aus Sitzung:  2505. Stadtrat, 07.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2504. Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2025 ö Vorberatend 2.5.5
Stadtrat 2505. Stadtrat 07.05.2025 ö Beschließend 6.5

Beschluss

Anpassung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor. Ergänzung des § 10 Abs. 2 der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor.

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte 3. Änderung zur Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor als Satzung.

Nachfolgender Satzungsentwurf ist Gegenstand des Beschlusses.


Die Änderungssatzung lautet wie folgt:

3. Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor

Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:


§ 1
Änderung

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Kolbermoor, in der Neufassung vom 15.11.2004 – zuletzt geändert vom 04.05.2022 – wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Die Werkleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht, soweit es gesetzlich erforderlich ist, bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und vorzulegen (§ 25 EBV).


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.


Kolbermoor, den 
Stadt Kolbermoor

Kloo
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 10:08 Uhr