Ortsrecht -
3. Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk Kolbermoor
Daten angezeigt aus Sitzung:
2505. Stadtrat, 07.05.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Anpassung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor. Ergänzung des § 10 Abs. 2 der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor.
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte 3. Änderung zur Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor als Satzung.
Nachfolgender Satzungsentwurf ist Gegenstand des Beschlusses.
Die Änderungssatzung lautet wie folgt:
3. Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor
Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:
§ 1
Änderung
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Kolbermoor, in der Neufassung vom 15.11.2004 – zuletzt geändert vom 04.05.2022 – wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2) Die Werkleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht, soweit es gesetzlich erforderlich ist, bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und vorzulegen (§ 25 EBV).
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor
Kloo
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2025 10:08 Uhr