Bebauungsplan Nr. 82 "Mattinastraße - Nord"; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1905. Bauausschuss, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, den Bebauungsplan Nr. 82 „Mattinastraße - Nord“ in der Fassung vom 04.06.2019 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekannt-machung tritt der Bebauungsplan Nr.82 „Mattinastraße – Nord“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2019 09:26 Uhr