Bebauungsplan Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West"; Abwägungs- und Billigungsbeschluss zur verkürzten Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1910. Bauausschuss, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, sich den Ausführungen und Empfehlungen der Verwaltung anzuschließen. Der Diskussions- und Beschlussstand ist, sofern noch nicht durchgeführt, in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und auf den Planstand 10.12.2019 zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB die erneute verkürzte Auslegung durchzuführen. Stellungnahmen können gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3  Abs. 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen werden dabei gem.    § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Das Ergebnis dem Bauausschuss erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 10:58 Uhr