Bauleitplanung der Nachbargemeinde Bad Feilnbach - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "Tannenhof"; formelle Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 2006. Bauausschuss, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss | 2006. Bauausschuss | 21.04.2020 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Die Stadt Kolbermoor nimmt die vorgestellte Planungen zur Kenntnis und stellt erneut fest, dass gegen die Planungsabsichten der Gemeinde Bad Feilnbach keine Einwände bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2020 08:36 Uhr