Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Am Graben Ost", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2163/53 und 2163/95 je Gem. Kolbermoor, Schlesierstraße - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.09.2017 ö Beschließend 3.5

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt unter Einbeziehung der heutigen Abwägung die 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben Ost“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2163/53 und 2163/95 je Gem. Kolbermoor, Schlesierstraße als Satzung gemäß  § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen  vorzubereiten, die 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben Ost“  anschließend Bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2017 14:27 Uhr