Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510/4, 1510/13 und 1510/14 Gem. Kolbermoor, Königseestraße 44 und 44a - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 12.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss | Bauausschuss | 12.09.2017 | ö | Beschließend | 3.6 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägungen, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1510/4, 1510/13 und 1510/14 je Gem. Kolbermoor, Königseestraße 44 und 44a als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ anschließend bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2017 14:27 Uhr