Änderung der Betriebssatzung für das Wasserwerk Kolbermoor; Anpassung Wasserabgabesatzung (WAS); Bestellung Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 2204. Stadtrat, 27.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Finanzausschuss | 2203. Haupt- und Finanzausschuss | 13.04.2022 | ö | Vorberatend | 2.3 |
Stadtrat | 2204. Stadtrat | 27.04.2022 | ö | Beschließend | 4 |
Beschluss 1
1. Anpassung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor:
Der Stadtrat beschließt den § 2 der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor anzupassen und erlässt folgende Satzung:
Zweite Änderung der Betriebssatzung des Wasserwerkes Kolbermoor
Aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende
Satzung
§ 1
Änderung
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Kolbermoor in der Neufassung vom 15.11.2004 -zuletzt geändert vom 30.06.2010 - wird wie folgt geändert:
Zu § 2 wird Abs. 4 wie folgt eingefügt:
(4) Des Weiteren wird das Wasserwerk Kolbermoor ermächtigt, Beitrags- und Gebührenbescheide nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zu erlassen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft.
Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor
Kloo
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Anpassung der Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor (WAS):
Der Stadtrat beschließt die Anpassung von § 10 Abs. 3 und § 21 Abs. 1 Satz 1 der Wasserabgabesatzung (WAS) und erlässt folgende Satzung:
Vierte Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Stadt Kolbermoor (WAS)
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende
Satzung
§ 1
Änderung
Die Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Kolbermoor in der Neufassung vom 10.12.2001 - zuletzt geändert vom 03.12.2018 - wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 WAS wird gestrichen
§ 21 Abs. 1 WAS wird wie folgt geändert:
(1) 1Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler durch eine
Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 40 Abs. 3 des Mess-
und Eichgesetzes verlangen. 2 Stellt der Grundstückseigentümer den Antrag auf Prüfung nicht
bei der Stadt, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft.
Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor
Kloo
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Wasserwerkes für 2018 bis 2020
Der Stadtrat beschließt zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 die SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft PartGmbH, Augsburg, (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.05.2022 10:36 Uhr