Ortsteil:
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Ampertshausen
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Gebietsart nach BauNVO:
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§35
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- Neubau Schleusengebäude
Um Beeinflussungen, verursacht durch Tierseuchen, auf die medizinische Forschung vorzubeugen, soll aus hygienetechnischen Gründen nach dem jetzigen Einfahrtsbereich ein Schleusengebäude errichtet werden. Dieses soll zukünftig zur Desinfizierung von Fahrzeugen, Reinigung von Mülltonnen, Kühlung und Lagerung von Müll bzw. Futtermitteln genutzt werden.
Die Grundmaße des neuen Gebäudes betragen ca. 25,60m x 16,10m. Die Traufhöhe orientiert sich an der vorhandenen, südlich anliegenden Maschinenhalle. Die Firsthöhe unterschreitet durch eine geringere Dachneigung die der Maschinenhalle um ca. 2,0m. Somit fügt sich das Gebäude ein.
- Neubau einer Zufahrt
Eine neue Zufahrtsstraße wird benötigt um die Anfahrt zur Entleerung der vorhandenen Güllegruben zu vereinfachen. Bisher muss das ganze Betriebsgelände durchquert werden, um die Güllegruben zu erreichen, was in Hinsicht auf die unter Punkt 1 beschriebenen Umständen vermieden werden sollte.
Etwa 70m der insgesamt 130m langen geplanten Straße verläuft über gemeindlichen Grund, einem bis dato nicht ausgebauten Feldweg. Um den Weg nutzbar zu machen, soll eine 4,0m breite Mineralbetondecke mit entsprechendem Unterbau von ca. 60cm eingebaut werden. Unter diesem Weg verläuft zusätzlich die Schmutzwasserleitung die zur Erschließung der Versuchsstation führt.
Die Errichtung einer privaten Straße ist zum einen gemäß Art.57 Abs.1 Nr.8 BayBO bis zu einer Breite von 5,0m genehmigungsfrei, zum anderen liegt der Bau von öffentlichen Verkehrsflächen nicht im Anwendungsbereich der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Es wird empfohlen den Ausbau des Feldwegs anhand einer Vereinbarung mit Bestimmungen über Kosten, Pflichten und Rechte zu regeln. Die Maßnahme wird jedoch grundsätzlich befürwortet.
Der Gemeinderat bittet noch im Vertrag mit der TU München die Oberflächenentwässerung zu berücksichtigen.
- Zaunanlage
Laut Baubeschreibung soll im Süden das halbe Betriebsgelände mit einer 2,0m hohen und unterwühlsicheren Zaunanlage eingefasst werden. Die Güllegruben werden zudem mit einer normalen Umzäunung geplant. Öffentliche Belange sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Das gemeindliche Einvernehmen kann hierzu erteilt werden.
Empfehlung: