Abriss landwirtschaftliche Maschinenhalle - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung u. Garagen, Untere Dorfstraße, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34


Nach Abriss der Maschinenhalle soll das neue Wohnhaus in der Bauweise U+E+D errichtet werden.

Die Wand- und Firsthöhe fügen sich mit max. 6,20m bzw. 9,95m in die umliegende Bebauung ein.

Die Abstandsflächen wurden auf Grundlage der alten Berechnungsregeln dargestellt und komplett eingehalten. Der Planer wurde auf die neuen Berechnungsregeln gem. BayBO und Abstandsflächensatzung Kranzberg hingewiesen.

Für die Wohneinheiten werden alle Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen (Einliegerwohnung 49,28m² < 50m² -  1 offener SP; Große Wohneinheit – 2 SP in Doppelgarage).

Die Zufahrt und Erschließung ist durch eine notariell eingetragene Grunddienstbarkeit auf FlNr. 158/17 gesichert.

Auf die vorhandenen Immissionen durch das vorhandene Sportplatzgelände wird hingewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Sonja Kieslinger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Datenstand vom 26.04.2021 08:23 Uhr