Errichtung Doppelhaus; Teilabbruch landw. Gebäude und Anbau Lagerraum; Nutzungsänderung einer landw. Lagerfläche in Gewerbenutzung; Errichtung Wohnraume mit drei WE u. Gewerbefläche; Errichtung Carport, Obere Dorfstr., Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Ortsteil:
Kranzberg
Gebietsart nach BauNVO:
MD
Beurteilung nach BauGB:
§34

  1. Errichtung eines Doppelhauses
Die Teilfläche des betroffenen Grundstücks, auf dem das Doppelhauses situiert ist, ist der einer Baulücke gleichzusetzen. Die angegebenen Wand- und Firsthöhen sind in der Umgebungsbebauung wiederzufinden. Die Erschließung soll mittels eines auf dem Grundstück verlaufenden Weges auf die Obere Dorfstraße erfolgen. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben gemäß §34 BauGB in die Umgebung ein. Öffentliche Belange werden dadurch nicht beeinträchtigt. 

  • Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Errichtung des Doppelhauses zu.


Anwesend:                         14
Für den Beschluss:                 14
Gegen den Beschluss:                 0

  1. Teilabbruch eines landwirtsch. Gebäudes und Anbau eines Lagerraumes
Von der bestehenden Scheune soll im Süden ein Teil mit 10,75m abgerissen werden. Im Norden wird dafür ein eingeschossiger Anbau geplant. Die Wandhöhe des neuen Anbaus beträgt ca. 3,30m und bleibt damit unter der Höhe des Gebäudes an welches angebaut wird. Nach Art und Maß d. baulichen Nutzung fügt sich der Anbau somit ein.

  • Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt dem Teilabbruch eines landwirtsch. Gebäudes und Anbau eines Lagerraumes zu.

Anwesend:                         14
Für den Beschluss:                 14
Gegen den Beschluss:                 0


  1. Nutzungsänderung einer landwirtsch. Lagerfläche in eine Gewerbenutzung
Das Obergeschoss der bestehenden Scheune wird derzeit als Lagerfläche genutzt. Die Änderung in Gewerbenutzung ist gemäß dem Gebietscharakter nach §5 BauNVO für nicht wesentlich störende Gewerbenutzung zulässig. Die Anzahl der Stellplätze ist hinsichtlich der zukünftigen Gewerbenutzung im späteren Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

  • Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung einer landwirtsch. Lagerfläche in eine Gewerbenutzung zu.

Anwesend:                         14
Für den Beschluss:                 14
Gegen den Beschluss:         0


  1. Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Gewerbefläche
Aus ortsplanerischer Sicht ist das Wohnhaus noch dem Innenbereich zuzuordnen. Beim Maß der Nutzung bleiben Gebäudehöhen unter dem der umliegend geplanten und gegebenen Bebauung. Die zulässigen Nutzungen richten sich nach dem Gebietscharakter gemäß BauNVO. Weitere Prüfungen bleiben einem späteren Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

  • Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Gewerbefläche zu.

Anwesend:                         14
Für den Beschluss:                 14
Gegen den Beschluss:         0


  1. Errichtung eines Carports
Der ca. 21,30 m lang Carport wird direkt an der nordöstlichen Grundstücksgrenze situiert. Mit einer Wandhöhe von 3,0m können die Abstandsflächen auf dem Grundstück sowie bis zur Straßenmitte der öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden.

  • Empfehlung: Der Gemeinderat stimmt der Errichtung des Carports zu.


Anwesend:                         14
Für den Beschluss:                 14
Gegen den Beschluss:         0

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2022 14:09 Uhr