Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Wippenhauser Str., Thalhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Thalhausen
Gebietsart nach BauNVO:
MI
Beurteilung nach BauGB:
§34

Das zu bebauende Grundstück liegt im Innenbereich von Thalhausen. Die Fläche ist gemäß Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche (MI) ausgewiesen. Die Beurteilung erfolgt somit nach §34 BauGB.

Das Vorhaben wird mit Flachdach und in der Bauweise E+II geplant, da das großzügig freiliegende Kellergeschoss als Vollgeschoss betrachtet wird. Die Wandhöhen belaufen sich, jeweils als Höchstmaß, hangseitig auf 6,60m bzw. talseitig auf 9,07m. In der Umgebungsbebauung können vergleichbare bauliche Maße entnommen werden (Wippenhauser Str. 53). Das Vorhaben fügt sich somit in die gegebene Bebauung ein.

Die Erschließung der Zufahrt kann über die öffentliche Straße (Holnsteinallee) erfolgen. Die Abwasserbeseitigung ist über den Mischwasserkanal, welcher am Grundstück entlangläuft, sichergestellt. Regenwasser wird über den Regenwasserkanal abgeführt.

Für die eine Wohneinheit werden zwei Stellplätze auf dem Grundstück (Carport) nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu. Die GRZ und GFZ soll nochmals geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:16 Uhr