Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes, Neuhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Ortsteil:
Neuhausen
Gebietsart nach BauNVO:
Außenbereich
Beurteilung nach BauGB:
§35

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. 
Herr Jositz beantragt im Bereich seiner Hofstelle in Neuhausen ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude. An gleicher Stelle steht bereits ein landwirtschaftliches Gebäude, das jedoch kleiner ist und an ungünstigster Stelle einen Abstand zur westlichen Grenze von lediglich 2,60m aufweist.
Der Neubau (28,75m x 12,0m) rückt mit der westseitigen Außenwand bis auf 3,0m an die Grenze heran. Aufgrund des 16m Privilegs (28,75m Wandlänge) erstreckt sich ein Teil der Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück. 
Der Bauherr bzw. Planer klärt bis zur Sitzung mit dem Landratsamt, ob es im gesetzlichen Rahmen eine Möglichkeit gibt eine Abweichung von Art. 6 BayBO zu erteilen. Restliche AF können auf dem Grundstück eingehalten werden.
Die Gebäudehöhen bleiben unterm dem Bestandgebäude und fügen sich damit ein. 
Brandschutzrechtliche Anforderungen müssen hinsichtlich des vorhandenen Nachbargebäudes (Geräteschuppen) vom Landratsamt geprüft werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden bzw. hiervon abgewichen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2024 15:55 Uhr