Neubau eines Einfamilienhauses, Kranzberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt in einer Seitenstraße der Ringstraße, auf dem Grundstück Fl. Nr. 465/8.
Hierzu gibt es zwar einen Bebauungsplan-Entwurf aus dem Jahre 1985, der jedoch nicht rechtskräftig ist. Somit ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bei dem Grundstück handelt sich um eine Baulücke, für die Baurecht besteht.

Das Wohnhaus ist in erdgeschoßiger Bauweise mit einem Flachdach geplant. Auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 465/98 ist bereits ein Wohnhaus mit Flachdach als Bezugsfall vorhanden. Die 2 Garagenstellplätze sind bereits bestehend.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2024 17:29 Uhr