Neubau eines Einfamilienhauses, Kranzberg
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 08.10.2024 | ö | beschließend | 4.2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt in einer Seitenstraße der Ringstraße, auf dem Grundstück Fl. Nr. 465/8.
Hierzu gibt es zwar einen Bebauungsplan-Entwurf aus dem Jahre 1985, der jedoch nicht rechtskräftig ist. Somit ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Bei dem Grundstück handelt sich um eine Baulücke, für die Baurecht besteht.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird in der beantragten Form zugestimmt!
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 17:29 Uhr