1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße; Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Laut Ausführungen des Bürgermeisters hat der Gemeinderat die Änderung der Ortsgestaltungssatzung für den Bereich südlich der Soiernstraße beschlossen. Damit das vereinfachte Verfahren durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat zunächst den Entwurf der Satzung und des Textes (Anlage 6 und 7) billigt. Damit kann auf die zweite Auslegung und die zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden, sofern nicht grundlegende Änderungen am Entwurf gewünscht sind.
Der Entwurf der Satzung liegt den Unterlagen bei.
Der Gemeinderat hat keine Einwände zum Entwurf der Satzung.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 für den Bereich südlich der Soiernstraße im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB mit Begründung je in der Fassung vom 30.08.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:27 Uhr