Wahl des zweiten Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bürgermeister teilte dem Gremium mit, dass nach Art. 39 i.V. m. Art. 51 Gemeindeordnung (GO) der Stellvertreter/die Stellvertreterin des Bürgermeisters aus der Mitte der amtierenden Gemeinderäte gewählt muss. Er gab bekannt, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel erfolgt und derjenige gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Der Wahlausschuss bestand aus 1. Bürgermeister Thomas Schwarzenberger, Kämmerin Annelies Reindl und Geschäftsleiter Matthias Bader.
Von Seiten der CSU-Fraktion wurde Gemeinderat Rudolf Haller für das Amt des 2. Bürgermeister vorgeschlagen. Nachdem keine weiteren Vorschläge vom Gremium hervorgebracht wurden, konnte die Wahl durchgeführt werden.
Der Wahlausschuss stellte folgendes Ergebnis fest:
Abgegeben wurden 13 Stimmzettel. Auf Rudolf Haller entfielen 12 Stimmen, ein Stimmzettel wurde leer abgegeben. Rudolf Haller erhielt die Mehrheit der Stimmen, woraufhin er vom 1. Bürgermeister gefragt wurde, ob er die Wahl annehme. Haller bedankte sich für das Vertrauen und nahm die Wahl an.
Nach erfolgreicher Wahl und die Annahme des Amtes, erfolgte die Vereidigung der 2. Bürgermeister.
Der neugewählte 2. Bürgermeister Rudolf Haller sprach die folgende Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr