Bebauungsplan "Untere Krottenkopfstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Sitzung des Gemeinderates 20.11.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet über den gefassten Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für den Bebauungsplan „Untere Krottenkopfstraße“. Dieses Bebauungsplanverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden. Damit kann auf die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Neben dem zeitlichen Vorteil, brauchen über dieses Verfahren auch keine naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden.

Hierzu wurde mit dem Büro afku-Architekten ein Entwurf des Bebauungsplans erarbeitet und mit den Grundstücksbesitzern abgestimmt. Als Anlage wird dieser Entwurf beigefügt (siehe Anlage 5).

Der Gemeinderat muss nun den sog. Billigungs- und Auslegungsbeschluss fassen, damit die Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit diesen Planunterlagen erfolgen kann.

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Planung aus.
Nach Anmerkung von Gemeinderatsmitglied Schober soll allerdings in der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes § 5 Abs 1 Satz 2 wie folgt geändert werden: „Je Grundstück sind mind. 2 Bäume 3. Ordnung (kleinkroniger Baum) und 4 Sträucher mittlerer Wuchsstärke zu pflanzen.“ In der Auflistung der Baumarten in § 5 Abs. 2 ist „Hainbuche“ durch „Rotbuche“ zu ersetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat Krün billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Untere Krottenkopfstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB in der Fassung vom 20.11.2018 nach Aufnahme der heutigen Änderung in § 5 Abs. 1 Satz 2 und § 5 Abs. 2 des Teiles B – textliche Festsetzungen des Bebauungsplans und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:23 Uhr