Verschiedene Bauanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

  1. Franz Kriner; Erweiterung eines Wohnhauses um einen Quergiebel auf der Fl.-Nr.: 178/5

  1. Kath. Kirchenstiftung Krün; Antrag auf Bauvorbescheid FlurNr.134 (Teilfläche)

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass die katholische Kirchenstiftung Krün im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO, folgende Fragen gestellt hat:

Frage 1: Sind auf dem Vorhabengrundstück Fl.-Nr.: 134/3, Gemarkung Krün, die Errichtung von zwei Doppelhäusern von ca. 10,50 m x 12,00m, entsprechend je ca. 126 m², einer Wandhöhe von ca. 7,00 m und einer Firsthöhe von ca. 9,5 m (gemessen jeweils von Oberkante Fertigfußboden EG) bei 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss an dem in den beigefügten Planunterlagen dargestellten Standort planungsrechtlich zulässig? Hierbei wurden bereits alle notwendigen Abstandsflächen nach BayBO nachgewiesen, ebenso der Nachweis, dass das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist.

Hinweis der Verwaltung: Die Abstandsflächen sind nach der jeweils gültigen Fassung der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Krün zu bemessen.

Frage 2: Ist in dem Gebäude gem. Frage 1 alternativ zur Wohnnutzung auch eine Büronutzung oder Einzelhandelsnutzung planungsrechtlich zulässig?

Hinweis der Verwaltung: Das Flurstück 134 ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die Art der baulichen Nutzung richtet sich demnach nach § 4 BauNVO. Bürogebäude sowie nichtstörende Gewerbebetriebe könnten hier lediglich ausnahmsweise zugelassen werden. 

Frage 3: Können die Grundstücke real geteilt werden, auch jeweils die Doppelhäuser?

Frage 4: Muss eine Mindestgrundstücksgrenze eingehalten werden?

Frage 5: Ist eine höhere GFZ/GF bzw. GRZ/GR möglich?

  1. Achner Hubert; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, FlurNr. 226

Beschluss 1

Franz Kriner; Erweiterung eines Wohnhauses um einen Quergiebel auf der Fl.-Nr.: 178/5

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Kath. Kirchenstiftung Krün; Antrag auf Bauvorbescheid FlurNr.134 (Teilfläche)

Der Gemeinderat beschließt folgende Antworten auf die Fragen im Antrag auf Bauvorbescheid:
Zu 1: Die FlurNr. 134 liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich. Zur Beurteilung der Zulässigkeit der Vorhaben wird der § 34 BauGB herangezogen. Demnach sind zwei Gebäude mit den Ausmaßen 10,50 X 12,00 m mit E + I + D mit einer Wandhöhe von 7,00 m und einer Firsthöhe von 9,50 m zulässig. Der Nachweis der notwendigen Abstandsflächen ist nach der jeweils gültigen Fassung der gemeindlichen Abstandsflächensatzung zu erbringen.
Zu 2: Das Grundstück FlurNr. 134 liegt im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Krün im Allgemeinen Wohngebiet. Nach der Baunutzungsverordnung sind dort Büronutzungen nicht und Einzelhandelsnutzung nur dann zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebiets dienen. Eine Einzelhandelsnutzung darüber hinaus kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Zu 3: Es gibt keine Vorschrift, die einer Realteilung der Grundstücke entgegensteht, auch nicht für die Doppelhäuser.
Zu 4: Eine Regelung zur Vorgabe einer Mindestgrundstücksgröße gibt es nicht.
Zu 5: Eine Zustimmung zu einer höheren GFZ/GF bzw. GRZ/GR kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 3

Achner Hubert; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, FlurNr. 226

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 08:50 Uhr