Bebauungsplan "Schloss Elmau"; 3. Änderung, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 05.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass Aufgrund der Entwicklungen auf dem Energiesektor für das Schloss Elmau der Rohstoff für die Heizung umgestellt werden soll. Geplant ist die Errichtung eines Pellet Heizkraftwerk mit einer Leistung von 1,5 MW errichtet, das ausschließlich mit regenerativer Primärenergie von Pellets betrieben wird, damit die gesamte Hotelanlage zusammen mit der bereits bestehenden Hackschnitzelanlage unabhängig von Gas zu 100% klimaneutral beheizt werden kann. Das dafür notwendige Betriebsgebäude soll am Mitarbeiterparkplatz anstelle der vorhandenen Garagengebäude entstehen. Im RIS wurden die Entwürfe des Gebäudes eingestellt.

Die Genehmigung des Betriebsgebäudes ist ohne eine Änderung des Bebauungsplans nicht möglich. Es sollte ausschließlich der Bereich des Mitarbeiterparkplatzes geändert werden. Allerdings ist es dann sinnvoll für die Entwicklung dieser Fläche ein Gesamtkonzept zu erstellen. Deshalb wurde ein Lageplan angefertigt, aus dem hervorgeht, wie sich die Hotelbetreiber die Fläche künftig vorstellen können.

Für die Entwicklung der Flächen sind allerdings noch Fragen offen: 
  • Wie soll der Boden gestaltet werden (Fahrbahn, Stellplätze, Befestigung)? Sind Grünflächen vorgesehen?
  • Wie soll die Entwässerung der Fläche geregelt werden?
  • Sollen auf den Dächern der Carports evtl. PV-Anlagen vorgesehen werden?

Ggf. gibt es noch weitere Fragen, die vorbereitend zum Bebauungsplanverfahren abgestimmt werden müssen.

Damit das Landratsamt den Bauantrag für das Betriebsgebäude für das Pellet Heizkraftwerk bearbeiten und genehmigen kann, ist zumindest der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans notwendig. D.h., mit dem Änderungsbeschluss müssen auch die Eckpunkte für das Betriebsgebäude festgelegt werden.

Im RIS werden folgende Informationen eingestellt:

  • Bebauungsplan „Schloss Elmau“ 2. Änderung Satzungsbeschluss
  • Entwurf Planung Pellet-Heizkraftwerk-Gebäude
  • Entwurf Entwicklung Fläche „Mitarbeiterparkplatz“

Gemeinderatsmitglied Martin Schober merkt an, dass auch hier insbesondere auf einen geringen Flächenverbrauch zu achten ist. Machbar wäre dies z. B. durch Unterkellerung des Gebäudes.
Gemeinderatsmitglied Franz Ostler regt den Einbau von Wärmepumpen sowie die Installation von PV-Anlagen an allen effizienten Stellen an.

Den Mitglieder Alois Kramer, Annelies Albrecht und Sandra Steinhauser erscheinen die Lagerräume für das Heizmaterial relativ klein. Um den Anlieferverkehr nicht noch mehr zu erhöhen, soll hier noch einmal nachgeplant werden.

Das Gremium bitte, oben aufgeführte Punkte mit dem Bauherrn zu besprechen.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Schloss Elmau“ für den Bereich des Mitarbeiterparkplatzes wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Auftrag für die Planung und Durchführung des Verfahrens wird an das Büro AGL- Prof. Pröbstl, Bad Kohlgrub vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2022 14:58 Uhr