Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz - Widmung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg ÖFW 30 "Flur-Nr. 141/12" im Ortsteil Burkersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die nachfolgende Verkehrsfläche im Ortsteil Burkersdorf wurde im Zuge des Grundstücksgeschäft Steinberglein 3 als eigenständige Fläche geschaffen und dient insbesondere der Erschließung des Pumpwerkes „B35 RÜB Burkersdorf“ des Abwasserverbandes Kronach-Süd. Die neue Verkehrsfläche steht im Eigentum des Marktes Küps. Als nichtausgebauter Feld- und Waldweg liegt die Straßenbaulast bei den beteiligten Anliegern.

  1. Widmung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges ÖFW 30 „Flur-Nr. 141/12“ im Ortsteil Burkersdorf

Der nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg (Art. 53 Abs. 1) gewidmet:

Bezeichnung:                ÖFW 30, Flur-Nr. 141/12 – Ortsteil Burkersdorf
Flur-Nr.:                        Gemarkung Burkersdorf, 141/12
Anfangspunkt:                Gemarkung Burkersdorf, Flur-Nr. 140 „Steinberglein / KC22“
Endpunkt:                        Gemarkung Burkersdorf, Flur-Nr. 143
Länge:                        93 Meter
Widmungsbeschränkung:        keine
Straßenbaulastträger:        Flur-Nr. 141, 142, 143

Beschluss

Die neu geschaffene Verkehrsfläche ist entsprechend den Ausführungen zu widmen. Die Widmung ist amtlich bekannt zu machen und im Anschluss in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2023 08:30 Uhr