Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz - Widmung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg ÖFW 30 "Flur-Nr. 141/12" im Ortsteil Burkersdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die nachfolgende Verkehrsfläche im Ortsteil Burkersdorf wurde im Zuge des Grundstücksgeschäft Steinberglein 3 als eigenständige Fläche geschaffen und dient insbesondere der Erschließung des Pumpwerkes „B35 RÜB Burkersdorf“ des Abwasserverbandes Kronach-Süd. Die neue Verkehrsfläche steht im Eigentum des Marktes Küps. Als nichtausgebauter Feld- und Waldweg liegt die Straßenbaulast bei den beteiligten Anliegern.
- Widmung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges ÖFW 30 „Flur-Nr. 141/12“ im Ortsteil Burkersdorf
Der nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg (Art. 53 Abs. 1) gewidmet:
Bezeichnung: ÖFW 30, Flur-Nr. 141/12 – Ortsteil Burkersdorf
Flur-Nr.: Gemarkung Burkersdorf, 141/12
Anfangspunkt: Gemarkung Burkersdorf, Flur-Nr. 140 „Steinberglein / KC22“
Endpunkt: Gemarkung Burkersdorf, Flur-Nr. 143
Länge: 93 Meter
Widmungsbeschränkung: keine
Straßenbaulastträger: Flur-Nr. 141, 142, 143
Beschluss
Die neu geschaffene Verkehrsfläche ist entsprechend den Ausführungen zu widmen. Die Widmung ist amtlich bekannt zu machen und im Anschluss in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2023 08:30 Uhr