Wasserversorgung des Marktes Küps; Anschluss des Anwesens "Lerchenhof 2, 2a, 2b" an die öffentliche Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Bamberg bereitet den Bau der sog. „Lerchenhoftrasse“ im Gemeindegebiet Küps vor. Das Anwesen Lerchenhof 2, 2a und 2 b verfügt noch über eine Eigen-Trinkwasserversorgung und ist nicht an das Wasserversorgungsnetz des Marktes Küps angeschlossen. 
 
Im Rahmen der Planfeststellung zum Projekt „Lerchenhoftrasse“ hat das Staatliche Bauamt Bamberg beantragt, dass der vorhandene Eigenversorgungs-Brunnen aufgelassen werden soll. Dies ist erforderlich, da die neue Straße im Einschnitt an dem Anwesen vorbeiführt und ein Einfluss auf den Brunnen nicht ausgeschlossen werden kann (z. B Havariefälle etc.).
 
Diesem Antrag ist die Planfeststellungsbehörde (Regierung von Oberfranken) aber nicht gefolgt (siehe Auszug Planfeststellungsbeschluss Ziffer 2.13.6.2.1). Sie führt dort vielmehr aus:
„(…)Daher wird die vom Vorhabenträger beantragte Auflassung von der Planfeststellung ausgenommen. Die Entscheidung des LRA Kronach bleibt abzuwarten. Der Vorhabenträger hat der Planfeststellungsbehörde die Entscheidung des LRA Kronach über den Antrag des Einwenders P2.044, zu dem der Vorhabenträger angehört wurde, spätestens zu Beginn der Bauarbeiten zum Neubau der B 303 im Vorhabenbereich vorzulegen, Art. 74 Abs. 3 BayVwVfG.“
 
Das Staatliche Bauamt Bamberg möchte, in Abstimmung mit dem Markt Küps, das Anwesen an die öffentliche Wasserversorgung anschließen. Das Landratsamt Kronach wurde hierzu gehört. 

Mit dem Anschluss des Anwesens an die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Küps besteht von Seiten des Landratsamtes Kronach Einverständnis. Unabhängig vom Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist zur Auflassung der bisherigen Wasserversorgung ein förmlicher Antrag auf Auflassung des Brunnens in 4-facher Ausfertigung gem. WPBV vorzulegen, der auch ein durch ein hydrogeologisches Fachbüro erstelltes Rückbaukonzept enthalten muss. 

Nachdem das Staatliche Bauamt den Anlass zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gegeben hat, geht der Markt Küps und das Landratsamt Kronach davon aus, dass das staatliche Bauamt die Erstellung der Antragsunterlagen für die Auflassung des Brunnens durch ein geeignetes Ingenieurbüro veranlassen wird. Aktuell wird ein Angebot zum Anschluss an die öffentliche Versorgungsleitung eingeholt. 

Nach kurzer Aussprache kam es zu folgendem Beschluss

Beschluss

Der Markt Küps stimmt dem Anschluss des Anwesens „Lerchenhof 2, 2a, 2b“ an die öffentliche Wasserversorgung zu. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die notwendigen Schritte mit dem Staatlichen Bauamt abzustimmen und auf den Weg zu bringen. Das Gremium wird zu gegebener Zeit über den Fortschritt des Verfahrens informiert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2024 07:42 Uhr