Breitbandausbau | Bundesförderprogramm - Ergebnisse der Markterkundung Weitere Vorgehensweise - Förderantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Küps hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 den Einstieg in das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau beschlossen (Bundes-Gigabit-Richtlinie 2.0).
Damit soll der Breitbandausbau mit Glasfaserleitungen im Markt Küps weiter vorangebracht werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Beratungsleistungen eine staatliche Förderung zu beantragen und nach Erhalt eines Förderbescheides ein Büro mit den Arbeiten zu betrauen. Die Bundesrepublik Deutschland fördert die Beratungs- und Planungsleistungen mit dem Höchstbetrag von 50.000 € - der Förderbescheid liegt dem Markt Küps bereits seit Sommer 2023 vor. In Vollzug des Beschlusses hat die Verwaltung des Marktes Küps das Planungsbüro Reuther NetConsulting aus Staffelstein mit den förderfähigen Leistungen beauftragt:

  1. Projekt aufsetzen
  2. Vorbereitung der Markterkundung (MEV)
  3. Branchendialog (insofern vom Fördermittelgeber gefordert und geboten)
  4. Markterkundung auf dem Portal des Projektträgers veröffentlichen
  5. Auswertung der Markterkundung
  6. Ergebnis der Markterkundung in der Verwaltung vorstellen
  7. Markterkundungsergebnis auf dem Portal des Projektträgers veröffentlichen
  8. Fördergebiet definieren.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan, Herrn Daniel Schöb vom beauftragten Büro Reuther Net Consult (RNC). Dieser ging insbesondere auf die Projektierung der noch offenen Punkte 4 bis 8 ein. Insgesamt informierte er das Gremium über die Fördersituation, die bislang erfolgten Schritte im Förderverfahren und die weitere Vorgehensweise.

So seien im Rahmen der Projektierung weitere Förderschritte durchlaufen worden, u.a.  der notwendige ‚Branchendialog‘ und das sog. ‚Markterkundungsverfahren‘. Hier wurde deutlich, dass die Firma glasfaserplus einen eigenwirtschaftlichen Ausbau für insgesamt 1.106 Adressen im Ortsteil Küps plant (Übersichtskarte hellblaue Quadrate). Damit würde ein erheblicher Teil des vorhandenen Koax-Netzes überbaut und muss nicht im Rahmen des Förderverfahrens zusätzlich ausgeschrieben werden, so Schöb. Der Marktgemeinderat Küps hatte mit Beschluss vom 02.07.2024 bereits festgelegt, eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen ausschließlich mit der glasfaserplus weiterverfolgen zu wollen.

Inzwischen hat die Bundesregierung einen neuen Förderaufruf gestartet: Förderanträge können bis zum 30.09.2024 gestellt werden. In diesem Zusammenhang erklärte Schöb kurz die Fördermodalitäten und ging insbesondere auf das Scoring-Modell der BundesGigabitR-2.0 ein. Demnach entscheidet ein Punktesystem, wie gut die Chancen auf eine mögliche Bundesförderung stehen. Je höher der erreichte Punktwert anhand der vorhandenen Infrastruktur im Erschließungsgebiet, desto größer die Chance auf eine mögliche Bundesförderung. In den Punktewert fließen neben der aktuellen Versorgung, der Nachholbedarf unterversorgter Gebiete sowie mögliche Synergienutzungen beim Gigabitausbau, die Einwohnerdichte und die digitale Teilhabe im ländlichen Raum in die Bewertung mit ein.

Der Markt Küps erreicht aufgrund des vorliegenden Ergebnisses zur Markterkundung einen Scoring-Wert mit insgesamt 231 Punkten. Der vom Bund vorgegebene Grenzwert, ab welchem überhaupt eine realistische Chance besteht, eine Förderung zu erhalten, liegt bei 147 Punkten – WICHTIG: Stand vor der Reduzierung des Breitbandfördertopfes durch die Bundesregierung im Juli 2024 um rd. 1 Mrd. €! Genauere Angaben wären deshalb zum Zeitpunkt der Sitzung vorerst noch nicht möglich, so Schöb und könnten erst nach dem Förderantragszeitpunkt (30.09.2024) endgültig sichtbar gemacht werden.

Abschließend sieht Reuther NetConsult jedoch insgesamt gute Chancen für den Markt Küps einen positiven Bescheid zu einem möglichen Förderantrag zu erhalten. RNC schlug dem Gremium deshalb vor, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und dabei das Erschließungsgebiet gegliedert nach Ortsteilen in den Förderantrag aufzunehmen. 

Vorschlag Erschließungsgebiet
Anzahl förderfähige Adr. lt. Markterkundungsverfahren
Schmölz
360
Theisenort & Johannisthal
535
Nagel
37
Hummenberg
108
Oberlangenstadt & Au
41
gesamt
1.081

Eine erste grobe Kostenschätzung der geplanten Maßnahme beziffert RNC mit ca. 7 Mio €. Die genauen Kosten würden erst nach einem möglichen Ausschreibungsverfahren nach der Zusage einer staatlichen Förderung sichtbar. Der Eigenanteil nach Abzug der staatlichen Förderung läge bei rund 630.000 €. Die Realisierungszeit nimmt RNC mit 4-5 Jahren ab Ende Ausschreibung bzw. Zuschlag an, weshalb die Kostenbelastung auf 4 Jahre zu verteilen wäre. 

Anzahl förderfähiger Adressen
1.081
Kosten Gigabit-RL 2.0
Baukosten / Adresse
6.500 €
             7.026.500 € 
Anteil des Netzbetreibers/Providers i.R.d.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells
(geschätzt)
10%
-               702.650 € 
Wirtschaftlichkeitslücke

             6.323.850 € 
Förderung (Raum mit bes. Handlungsbedarf)
90%*)
-           5.691.465 € 
Eigenanteil Gemeinde (RmbH)
10%
                632.385 € 

*) Der Freistaat Bayern erhöht die adressgebundene Bundesförderung der GigabitRL 2.0 für den Breitbandausbau in Bayern mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR) auf max. 90% für Räume mit besonderem Handlungsbedarf 

Daniel Schöb erläuterte dem Gremium im Anschluss die nun notwendige weitere Vorgehensweise und die anstehenden Schritte:

  1. Beschluss des Marktgemeinderates zu einem Fördermodell und vorläufigem Erschließungsgebiet in der heutigen Sitzung

  1. Förderantrag in vorläufiger Höhe (bis spätestens 30.09.2024)

  1. Nach Erhalt vorläufiger Förderbescheid (wenn ausreichend Punkte) 
    Auswahlverfahren Provider / Betreiber

  1. Förderbescheid in finaler Höhe

  1. FTTB-Netzbau und Inbetriebnahme.

Bürgermeister Bernd Rebhan dankte Daniel Schöb (RNC) für dessen Ausführungen und Erklärungen zum aktuellen Sachstand. Er schlug namens der Verwaltung vor, einen entsprechenden Förderantrag auf Basis der erarbeiteten Daten für das Bundesförderprogramm auf den Weg zu bringen und bis zur Antragsfrist einzureichen.  Nach Abschluss des Bay. Förderprogramms im Markt Küps wäre dies der nächste Schritt, den Breitbandausbau im Gemeindegebiet weiter zu forcieren. 

Sollte der Bund in Kofinanzierung mit dem Freistaat Bayern den Breitbandausbau in Küps fördern, wäre aufgrund der vorgestellten Bauzeit und des beinhalteten Maßnahmenpakets der Eigenanteil von ca. 630.000 € für den Markt Küps über die mittelfristige Haushaltsplanung mit ca. 160.000 € / Jahr finanzierbar.  

Finanzen

ca. 630.000 € verteilt auf die Jahre 2026 bis 2030 | je ca. 160.000 €

Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt den Gigabitausbau im Rahmen des Gigabitförder-
Verfahrens der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern (Kofinanzierung) voranzutreiben und dabei ein unterstützendes Ingenieurbüro im notwendigen Umfang zu beauftragen. Sowohl beim angestrebten Infrastrukturausbau, als auch bei der zweckmäßigen Beratung und Fachplanung, sollen verfügbare Förderprogramme optimal genutzt werden. Der Markt Küps beschließt einen Förderantrag in vorläufiger Höhe gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu stellen.  Nach Eingang des Zuwendungsbescheides in vorläufiger Höhe erfolgt der Einstieg ins 
Auswahlverfahren. 

Als vorläufiges Erschließungsgebiet werden alle Adressen in den gelb markierten Bereichen
im Gemeindegebiet festgelegt (Karten als Anlage zum Beschluss).

Der Gemeinderat ist über die Entwicklung des Gigabitausbaus auf dem Laufenden zu halten. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens ist dem Gremium zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 11:09 Uhr